Die Note "sehr gut" (1) ist zu erteilen, wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße entspricht.
gut
Die Note "gut" (2) ist zu erteilen, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.
befriedigend
Die Note "befriedigend" (3) ist zu erteilen, wenn die Leistung im allgemeinen den Anforderungen entspricht.
ausreichend
Die Note "ausreichend" (4) ist zu erteilen, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im ganzen den Anforderungen noch entspricht.
mangelhfaft
Die Note "mangelhaft" (5) ist zu erteilen, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen läßt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
ungenügend
Die Note "ungenügend" (6) ist zu erteilen, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.