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Auf nationaler Ebene wird versucht die Aus- und Weiterbildungen in einen deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zu fassen. In der Richtlinie 2005/36/EG § 11 werden fünf Stufen genannt:
- Befähigungsnachweis
- Prüfungszeugnis Berufsausbildung, Sekundarstufe
- Diplom (kurzer Ausbildungsgang)
- Diplom (langer Ausbildungsgang)
- Hochschuldiplom
Diese Richtlinie ist nur für "reglementierte Berufe" von Bedeutung (meist starker Verbraucherschutz- und Sicherheitsaspekt) und stuft die Technikerausbildung als reglementierte Ausbildung im Anhang III ein, somit Zuordnung zum Niveau c des § 11 der Richtlinie.
Ein Problem, welches an dieser Stelle auftritt, ist, dass die Zuständigkeiten auf Bund und Länder verteilt sind. Für die Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind der Bund und für die Technikerausbildung die Länder zuständig.
Die Entwicklung des DQR erfolgt in der Arbeitsgruppe durch die Kultusministerkonferenz (KMK) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und in Abstimmung mit relevanten Akteuren aus dem gesamten Bildungsbereich und der Wirtschaft. Diese Koordinierungsarbeit wird viel Zeit beanspruchen und es ist zu vermuten, dass der Zeitplan schwer einzuhalten sein wird.
Die Fachschulen sollten zum jetzigen Zeitpunkt nicht in einen Reformaktionismus verfallen, solange auf Bundes- und Landesebene noch kein einheitlicher Rahmen gefunden wurde.
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